Technische Einweisung von Handwerkern, Baubegleitung der Sanierungsarbeiten und technische Endabnahme
Um nach einer fertiggestellten und vorliegenden Risikoabschätzung Legionellen § 51 TrinkwV (ehem. Gefährdungsanalyse) zur Trinkwasseranlage die Sanierungsarbeiten durchführen zu lassen, ist ein fachgerechtes Handwerkerangebot notwendig.
Die Qualität und Quantität der notwendigen Ausführungsarbeiten wird hierbei von Handwerkern oft unterschätzt und unnötige Nacharbeiten müssen beauftragt werden.
Um dies zu vermeiden ist eine umbaubegleitende Maßnahme, von einer technischen Einweisung des Handwerkers (zur Angebotserstellung), Baubegleitung der Sanierungsarbeiten (Kontrolle und ggf. Nachjustierung von Ausführungsarbeiten in der Umbauphase) und technische Endabnahme inklusive Rechnungsprüfung eine gute Investition für unsere Kunden.
Hierzu erstellen wir gerne ein individuelles Angebot für Sie.
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Trinkwasser Plan B
Sachverständigenbüro
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Ernst-Moritz-Arndt-Strasse 8
61231 Bad Nauheim
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