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Ihr Sachverständiger für
Trinkwasserinstallationen

Gefährdungsanalyse | Risikoabschätzung Trinkwasser

Ihr Trinkwasser stellt derzeit ein Problem dar?

Sind Sie der Eigentümer einer Immobilie oder der Betreiber bzw. Verwalter einer prüfpflichtigen Trinkwasseranlage gemäß §§ 28-31 der Trinkwasserverordnung oder DVGW W551-1?


Haben Sie bereits Probleme z.B. Legionellen in Ihrer Trinkwasser-Installation erlebt und wurden bereits mit dem Gesundheitsamt konfrontiert?

Wenn Sie sich genauer über die notwendigen Schritte informieren möchten,
professionelle Unterstützung für die Erstellung einer Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse Trinkwasser) suchen oder effektive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie die Bekämpfung von Legionellen, benötigen, steht unser Team Ihnen gerne zur Verfügung. 


Wir garantieren eine persönliche Betreuung durch unsere Experten, jederzeit!

Nutzen Sie auch gern unser Kontaktformular

Aufklärung & Unterstützung zur Trinkwasserhygiene

Viele Anlagenbetreiber suchen dringend nach einem qualifizierten und zuverlässigen Sanitärunternehmen, das Probleme wie Legionellen, Pseudomonas aeruginosa oder andere Bakterien im Trinkwasser beseitigen kann. Leider sind diese Unternehmen oft bereits mit technischen Sanierungsprojekten voll ausgelastet oder nicht qualifiziert für die hygienische Sanierung von Trinkwasser-Installationen.

Genau hier kommt Wasser-Gutachter.com ins Spiel. Ihre Schnittstelle zwischen Gesundheitsämtern, qualifizierten Sanitärunternehmen und ausgebildeten Gutachtern und Sachverständigen, um Ihre Probleme effektiv zu lösen.

Die Hauptdienstleistungen umfassen

 

- ausführliche Beratung zur Trinkwasserhygiene

- Maßnahmen zur Bekämpfung von Legionellen im Trinkwasser und Legionellen Risikoabschätzung

- die Entwicklung umfassender Hygienekonzepte für Anlagenbetreiber

- die Erstellung professioneller Risikoabschätzungen gemäß § 51 Nr. 3 der Trinkwasserverordnung 2023 (früher als Gefährdungsanalysen gemäß § 16 (7) der Trinkwasserverordnung bekannt) für Legionellen im Trinkwasser

- die fachgerechte Legionellenbekämpfung sowie die Beseitigung von mikrobiologischen Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen.

Ihre Experten von Wasser-Gutachter.com sind darauf spezialisiert, Legionellen und andere Keime im Trinkwasser nachhaltig zu beseitigen und hygienisch-technische Probleme in Trinkwasseranlagen zu lösen. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung, damit Sie Ihre Betreiberpflichten gemäß der Trinkwasserverordnung ohne Sorgen und rechtzeitig erfüllen können.

Was ist bei einem Nachweis von Legionellen oder anderen mikrobiologischen Belastungen im Trinkwasser zu tun?

Leitfaden: Wiederherstellung der Trinkwasserhygiene bei Legionellen-Nachweis

Die Bedeutung der Trinkwasserhygiene hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, insbesondere nach der zweiten Änderung der Trinkwasserverordnung am 14. Dezember 2012, die die Pflichten der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen klarer definierte. Wenn eine vorläufige Untersuchung von Legionellen eine meldepflichtige Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts im Trinkwasser feststellt, ist nach § 51 der Trinkwasserverordnung unverzüglich mit Maßnahmen zur Ursachenforschung und zum Schutz der Verbraucher zu beginnen.

Durch die Novellierung der Trinkwasserverordnung am 15. Dezember 2017 wurden umfangreiche Änderungen vorgenommen. Diese umfassten unter anderem die gesetzliche Verpflichtung für Labore, Befunde, die den technischen Maßnahmenwert überschreiten, automatisch an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden.

Eine Reihe von Änderungen trat mit der zweiten Novellierung der Trinkwasserverordnung am 23. Juni 2023 in Kraft. Eine wichtige Änderung war die Anpassung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen auf weniger als 100 KBE/100ml, wobei das Erreichen dieses Werts nun sofortige Maßnahmen erfordert. Außerdem wurde der Begriff „Gefährdungsanalyse“ in § 16 (7) der TrinkwV durch „Risikoabschätzung“ nach § 51 Nr. 3 TrinkwV ersetzt.

Diese vier Schritte bieten einen kompakten Leitfaden für Unternehmer oder sonstige Verantwortliche, die einen positiven Legionellenbefund im Trinkwasser erhalten haben.

1. Benachrichtigung des Gesundheitsamtes und Einleitung weiterer Schritte

Seit dem 9. Januar 2018 werden positive Testergebnisse, die den technischen Maßnahmenwert für Legionellen überschreiten, automatisch vom durchführenden Trinkwasserlabor an das Gesundheitsamt gemeldet.

Abhängig von der festgestellten Belastung kann sich die Wartezeit auf eine Rückmeldung des Gesundheitsamtes verlängern. In solchen Fällen ist es für Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) vorteilhaft, von sich aus den Kontakt zum Gesundheitsamt oder zu Fachfirmen wie unserer zu suchen.

2. Information der Mieter erstellen und sofort übergeben

Zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Endverbraucher ist es erforderlich, alle Bewohner der betroffenen Einrichtung unverzüglich über das Ergebnis der Legionellenuntersuchung zu informieren.

Diese Benachrichtigung muss mindestens in schriftlicher Form als Aushang erfolgen.

Eine ungenügende oder fehlende Weitergabe von Informationen kann laut §§ 828 ff. BGB im Falle eines Schadens sogar als Straftat eingestuft und entsprechend geahndet werden!

3. Rückmeldung und Anweisungen des Gesundheitsamtes beachten

Nach Erhalt des Befundes wird das Gesundheitsamt den Unternehmer oder sonstigen Inhaber (UsI) kontaktieren und die erforderlichen Maßnahmen vorschreiben, um das Risiko einer Gefährdung so weit wie möglich zu reduzieren.

Die Verantwortung für die Gesundheit der Bewohner liegt beim UsI, wie bereits in § 37 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) festgelegt.







4. Sofortige Einleitung von Gefahrenabwehrmaßnahmen gemäß § 51 TrinkwV

Jetzt ist es entscheidend, effektive Maßnahmen zur Beseitigung der mikrobiologischen Belastung durchzuführen.

Legionellen und andere pathogene Bakterien gedeihen in Biofilmen, die ausreichend Nährstoffe für ihr unkontrolliertes Wachstum bieten. Thermische Desinfektionen sind weder nachhaltig noch effektiv; hier ist professionelle Hilfe erforderlich.

Zusätzlich hilft eine Risikoabschätzung (früher als Gefährdungsanalyse bezeichnet), einen angemessenen Maßnahmenkatalog zu erstellen, um die technische Ausstattung der Trinkwasserinstallation zu optimieren. Dadurch wird ein zukünftiges Wiederauftreten von Legionellen vermieden.

Erhalten Sie deutschlandweit Dienstleistungen, die den gesetzeskonformen und sicheren Betrieb Ihrer Trinkwasseranlagen in Gebäuden sicherstellen.

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Unsere Beratung wird exklusiv in einer persönlichen 1:1-Betreuung durch unsere zertifizierten Experten im Bereich der Trinkwasserhygiene durchgeführt.

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Seit unserer Gründung im Jahr 2013 durch Claus Fassauer, einen staatlich geprüften Techniker für Heizungs-, Sanitär-, Lüftungs- und Klimatechnik, haben wir uns als kompetenter Partner in der haustechnischen Branche etabliert. Herr Fassauer bringt seine umfassende handwerkliche Ausbildung und langjährige Erfahrung in Bereichen wie Planung, Montage, Service und Vertrieb von haustechnischen Versorgungsanlagen ein.


Mit über 15 Jahren Führungserfahrung in Service- und Vertriebsniederlassungen marktführender Dienstleistungsunternehmen der Wohnungswirtschaft, steht Claus Fassauer für Professionalität und umfassendes Know-how. Seine Expertise erstreckt sich über technischen Vertrieb, Planung, Kalkulation, technische Anlagenbewertung (techn. Due Diligence), Ausschreibungsverfahren bis hin zur Überwachung von Bauleistungen.


Wir bieten einen Rundum-Service für haustechnische Versorgungsanlagen, einschließlich Heizung, Sanitär, Lüftung, Klima und Elektro. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf das Thema Trinkwasserhygiene. Claus Fassauer ist nicht nur im Besitz des Zertifikats der Kategorie A für die hygienebewusste Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasseranlagen, sondern auch qualifiziert, notwendige Gefährdungsanalysen bzw. Risikoabschätzungen gemäß VDI/DVGW 6023 A und VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 durchzuführen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung – Wir sind nur einen Anruf entfernt.


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